Erklärung nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Informationen
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.
Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen.
Voraussetzungen
Sie können Ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt Weilheim i.OB ändern, wenn Sie
- ) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
- ) ein anerkannter Flüchtling sind oder
- ) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder
- ) eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Ablauf
Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten.
Schritt 1 – Änderung des Geschlechtseintrags anmelden
Zunächst melden Sie die geplante Änderung des Geschlechts mündlich oder schriftlich an. Ab dem 1. August 2024 können Sie mit uns einen Termin zur mündlichen Anmeldung vereinbaren.
Schritt 2 – Neuen Geschlechtseintrag erklären
Frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nachdem Sie die Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet haben, können Sie den neuen Geschlechtseintrag erklären. Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen, bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.
Einen Termin für die Erklärung vereinbaren wir gemeinsam bei Ihrem Termin zur Anmeldung.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eigene Geburtsurkunde, bei Geburt im Ausland: eine Geburtsurkunde mit Elternangabe und Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
- Zusätzlich bei nicht-deutschen Staatsangehörigen:
- Nachweis des Aufenthalts (Aufenthaltstitel)
- Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Amtliche Ausweisdokumente der Eltern
- Sorgerechtsnachweis der Eltern (z. B. Eheurkunde, Negativbescheinigung)
- Zusätzlich bei Verheirateten:
- Die eigene Eheurkunde, bei Eheschließung im Ausland: eine Eheurkunde mit Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
Kosten
- Anmeldung (diese Gebühr wird bei der Erklärung verrechnet), 15 Euro
- Beurkundung der Erklärung zum Geschlecht und zum Vornamen (nach der Wartefrist, je Erklärung), 60 Euro
- Vorsprachen mit Dolmetscher für die Anmeldung, 25 Euro
- Vorsprachen mit Dolmetscher für die Erklärung, 25 Euro
- Bescheinigung über die Änderung oder Geburtsurkunde, 12 Euro
Es können weitere Gebühren entstehen. Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen des Verfahrens mitgeteilt.
Im Anhang finden Sie Anmeldeformulare für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrag als PDF-Dateien.