Bekanntmachung

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 27.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Weilheim i.OB gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 08.05.2023 bis 12.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 1. OG, Büro Nr. 110, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung, bis 19.05.2023, schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 1. OG, Büro 110, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Weilheim i.OB, 02. Mai 2023

Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
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