Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis 131 wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß Paragraf (§) 35 Absatz 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Ordnungsamt, Zimmer Nr. 004, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB eingesehen werden.

Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.

Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 8. Oktober 2023“ veröffentlicht.

Weilheim, 01.09.2023

Angelika Flock
Zweite Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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