1. Die Wahl dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

2. Die Stadt Weilheim i.OB ist in folgende 32 Stimmbezirke eingeteilt, davon 17 allgemeine Stimmbezirke.

Bezirk; Wahlraum; Wahlort

  • 0001; Stadttheater, Foyer; Weilheim i.OB, Theaterplatz 1 (barrierefrei)
  • 0002; Mittelschule, Altbau, Raum 1 E 5; Weilheim i.OB, Eingang Röntgenstraße (barrierefrei über Engelhartstraße)
  • 0003; Mittelschule, Altbau, Raum 3 E 2; Weilheim i.OB, Eingang Engelhartstraße(barrierefrei)
  • 0004; Mittelschule, Altbau, Raum 1 E 9; Weilheim i.OB, Eingang Röntgenstraße (barrierefrei über Engelhartstraße)
  • 0005; Gymnasium, C-Bau, Raum CO 13; Weilheim i.OB, Murnauer Straße 12 (barrierefrei)
  • 0006; Gymnasium, C-Bau, Raum CO 12; Weilheim i.OB, Murnauer Straße 12 (barrierefrei)
  • 0007; Grundschule Weilheim i.OB an der Ammer, EG, Raum 1.3; Weilheim i.OB, Lohgasse 17 (barrierefrei)
  • 0008; Grundschule Weilheim i.OB an der Ammer, EG, Raum 1.4; Weilheim i.OB, Lohgasse 17 (barrierefrei)
  • 0009; Grundschule Weilheim i.OB an der Ammer, Aula; Weilheim i.OB, Lohgasse 17 (barrierefrei)
  • 0010; Gaststätte kleine Hochlandhalle, Weilheim i.OB, Wessobrunner Straße 8 (barrierefrei)
  • 0011; Fachoberschule / Berufsoberschule, EG, Raum F 010; Weilheim i.OB, Kerschensteinerstraße 2 (barrierefrei)
  • 0012; Grundschule Weilheim i.OB am Hardt, EG, Raum E 08; Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6 (barrierefrei)
  • 0013; Grundschule Weilheim i.OB am Hardt, EG, Raum E 13; Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6 (barrierefrei)
  • 0014; Grundschule Weilheim i.OB am Hardt, EG, Raum E 14; Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6 (barrierefrei)
  • 0015; Turnhalle Unterhausen; Weilheim i.OB, Unterhausen, Sportplatzweg 1; (barrierefrei)
  • 0016; Gemeindehaus Marnbach, 1. Stock, Saal; Weilheim i.OB, Marnbach, Seeshaupter Straße 10; (nicht barrierefrei)
  • 0017; Bürgerheim, Personal-Aufenthaltsraum EG; Weilheim i.OB, Münchener Straße 2 (barrierefrei)
  • 0021; Turnhalle Hardtschule (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0022; Turnhalle Hardtschule (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0023; Turnhalle Hardtschule (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0024; Turnhalle Hardtschule (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0025; Turnhalle Hardtschule (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0026; Turnhalle Hardtschule (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0027; Turnhalle Hardtschule (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0028; Turnhalle Hardtschule (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0029; Hardtschule, Raum EG 10 (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0030; Hardtschule, Raum EG 11 (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0031; Hardtschule, Raum EG 12 (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0032; Hardtschule, Raum EG 15 (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0033; Hardtschule, Raum EG 16 (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0034; Hardtschule, Raum EG 17 (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6
  • 0035; Hardtschule, Raum EG Küche (BRIEFWAHL); Weilheim i.OB, Hardtkapellenstraße 6

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 27.08.2023 bis 17.09.2023 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abzustimmen haben.

3. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14 Uhr in der Hardtschule / Turnhalle Hardtschule (Bezirke 0021-0035) zusammen.

4. Stimmberechtigte Personen können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Stimmberechtigten haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis oder Reisepass zu den Abstimmungen mitzubringen.

Jede Wählerin / Jeder Wähler hat zwei Stimmen für die Landtagswahl sowie zwei Stimmen für die Bezirkswahl. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die der Wählerin / dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt werden. 

Im Einzelnen erhält die Wählerin / der Wähler folgende Stimmzettel:

  • einen kleinen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Stimmkreisabgeordneten (Erststimme),
  • einen großen weißen Stimmzettel zur Landtagswahl für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten (Zweitstimme),
  • einen kleinen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Stimmkreis (Erststimme),
  • einen großen blauen Stimmzettel zur Bezirkswahl für die Wahl einer Bezirksrätin oder eines Bezirksrats im Wahlkreis (Zweitstimme).

Auf jedem Stimmzettel darf nur eine Stimme abgegeben werden.

Die Wählerin / Der Wähler kennzeichnet durch je ein Kreuz oder auf andere Weise in dem hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern, welcher Stimmkreisbewerberin/welchem Stimmkreisbewerber, und auf dem Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern, welcher Wahlkreisbewerberin/welchem Wahlkreisbewerber er/sie seine/ihre Stimme geben will.

Die Stimmzettel müssen von der Wählerin / vom Wähler in einer Wahlkabine beziehungsweise hinter einer Sichtschutzvorrichtung des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und mehrfach so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.Stimmberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

  1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des auf dem Wahlschein bezeichneten Stimmkreises oder
  2. durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, erhält von der Gemeinde auf Antrag mit dem Wahlschein folgende Unterlagen:

  • je einen Stimmzettel mit den Stimmkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
  • je einen Stimmzettel mit den Wahlkreisbewerbern für die Landtagswahl (weiß) und die Bezirkswahl (blau),
  • einen weißen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl,
  • einen blauen Stimmzettelumschlag für die Bezirkswahl,
  • einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Bei der Briefwahl müssen die Stimmberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und die verschlossenen Stimmzettelumschläge (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am 8. Oktober 2023 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 7. Jede stimmberechtigte Person kann ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle der stimmberechtigten Person ist unzulässig (Artikel 3 Absatz 4 LWG).
Eine stimmberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Artikel 3 Absatz 5 LWG).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (Paragraf 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Stadt Weilheim i.OB, 20.09.2023

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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