Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 26.01.2006 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Leprosenweg" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Die Bauparzellen im Bebauungsplan sollen als "eingeschränktes Gewerbegebiet" ausgewiesen werden. Auf Fl.Nr. 2759/6 wird aus städtebaulichen Gründen ein mehrgeschossiger Baukörper zugelassen. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 08.05.2006 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung, der Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden Umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 29.05.2006 mit 05.07.2006 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor: umweltbezogene Stellungnahme vom Landratsamt Weilheim-Schongau. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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