BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.09.2001 die Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Seemüller II", Gemarkung Weilheim i.OB, zwischen Oberammergauer Straße, Hans-Glück-Straße, Görg-Ganghofer-Straße und Ettaler Straße gelegen, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.

Vom Erweiterungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 10.09.2001 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:

Fl.Nr. 1055/1, 1060/1 und 1086-Teilfläche, Gemarkung Weilheim i.OB.

Die Flächen werden nach § 4 BauNVO als "allgemeines Wohngebiet" bzw. als "landwirtschaftliche Nutzflächen" ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-bzw. Erweiterungsbeschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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