BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 18.10.2001 die Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Leprosenweg II", Gemarkung Unterhausen, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:

Fl.Nr. 117, 118-Teilfläche, 118/2-Teilfläche, 119-Teilfläche, 120-Teilfläche, 125-Teilfläche, 125/15-Teilfläche, 126-Teilfläche, 127/2-Teilfläche, alle Gemarkung Unterhausen.

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als Gewerbe-gebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-und Erweiterungsbeschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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