BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 18.10.2001 die Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Leprosenweg II", Gemarkung Unterhausen, gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen.
Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:
Fl.Nr. 117, 118-Teilfläche, 118/2-Teilfläche, 119-Teilfläche, 120-Teilfläche, 125-Teilfläche, 125/15-Teilfläche, 126-Teilfläche, 127/2-Teilfläche, alle Gemarkung Unterhausen.
Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als Gewerbe-gebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen.
Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-und Erweiterungsbeschlusses.
Stadt Weilheim i.OB
Klaus Rawe
1. Bürgermeister