Die Wahlergebnisse 2026

Stadtratswahl, Bürgermeisterwahl,

Landratswahl, Kreistagswahl

am 8. März 2026

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und für die Wahl des Stadtrats der Stadt Weilheim i.OB am 08.03.2026 nach dessen Vorliegen auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Mit einer Verkündung des vorläufigen Ergebnisses für die Wahl des Stadtrats ist bis voraussichtlich Dienstag den 10.03.2026 zu rechnen.

Das vorläufige Ergebnis für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters wird voraussichtlich am 09.03.2026, bei einer Stichwahl voraussichtlich am 23.03.2026 gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Der Fristlauf für die Annahmefiktion des Artikel 47 Absatz 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die gewählten Bewerber wird durch diese Form der Verkündung auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB bewirkt.

Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgelehnt hat.

Weilheim i.OB, 20.02.2026

Hink

Wahlleiterin der Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB