Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 haben die Weilheimer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Falls zwei Wochen später, am 22.03.2026, eine Stichwahl stattfindet und die Ausübung des Stimmrechts auch hier per Briefwahl erfolgen soll, sollte dies bereits im eigentlichen Antrag auf Briefwahl angekreuzt werden.

Wird dies versäumt, werden die Briefwahlunterlagen nicht automatisch für eine eventuelle Stichwahl zugesandt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen dann nochmals eigens einen Briefwahlantrag für eine eventuelle Stichwahl stellen oder alternativ am Stichwahltag mit einem Ausweisdokument/Identitätsnachweis in das ihnen zugewiesene Wahllokal gehen.

Für die Bearbeitung eines Briefwahlantrages, unabhängig ob schriftlich oder elektronisch (nicht telefonisch), und anschließender postalischer Übersendung, ist mit einer Dauer von etwa 7-8 Werktagen zu rechnen. Wir bitten aufgrund des erfahrungsgemäß sehr hohen Andranges im Einwohnermeldeamt, die Unterlagen für die Briefwahl nur dann persönlich vor Ort abzuholen, sollte eine Zusendung z.B. aus zeitlichen Gründen nicht möglich oder explizit nicht gewünscht sein.

Auf dem Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl fehlen die laufenden Nummern 3 und 7. Dies ist kein Fehler, sondern entspricht in der Umsetzung den rechtlichen Vorgaben, da die Partei/Wählergruppe mit der Ordnungszahl 3 bzw. 7 nur einen Wahlvorschlag für die Stadtratswahl und keinen für die Bürgermeisterwahl eingereicht hat.

Brunhilde Hink
Wahlleiterin der Stadt Weilheim i.OB