Das Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist ein städtisches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.

Im Amtsblatt werden die  Bekanntmachungen der Stadt Weilheim i.OB (z. B. Bebauungspläne, Gebührensatzungen, Benutzungsordnungen u. a.) sowie anderer Behörden, wie beispielsweise der verschiedenen Fachbereiche des Landratsamtes, veröffentlicht.

Bisher veröffentlichte die Stadt Weilheim i.OB ihr Amtsblatt zweimal im Monat in der Tageszeitung „Weilheimer Tagblatt“ sowie seit dem Jahr 2001 dauerhaft auf ihrer Webseite.

Ab 01. Februar 2024 erscheinen die Amtsblätter der Stadt Weilheim i.OB ausschließlich digital über unseren Internetauftritt.

Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 5. und 20. jeden Monats sowie nach Bedarf.

Interessierte können gerne das Amtsblatt auch im Original im Rathaus, Admiral-Hipper-Straße 20 in 82362 Weilheim i.OB, im Hauptamt, Zimmer Nr. 104 (1. OG) einsehen. 

Das Amtsblatt kann kostenlos gelesen, heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden.

Wird das Amtsblatt in Papierform benötigt, kann dieses telefonisch unter 0881/682 1102 (Frau Hornung, Herr Wirth) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  bestellt werden. Der Bezug in Papierform ist kostenpflichtig.

Selbstverständlich gilt die beschriebene Handhabe auch für Amtsblätter, die vor dem 1. Februar 2024 veröffentlicht wurden. 

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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