Im Oktober 2021 hatte sich der Weilheimer Stadtrat im Zuge der Verabschiedung des neuen Radverkehrskonzeptes für eine Teilöffnung der Buxbaumgasse für den Radverkehr ausgesprochen. Die Regelung sieht Folgendes vor: Die aus Richtung Kirchplatz (Süden) kommenden Radfahrer und Radfahrerinnen müssen mit Beginn der Buxbaumgasse vom Fahrrad absteigen und ihren Drahtesel schieben bis etwa zur Mitte der Gasse, von wo sie dann wieder aufsteigen und weiterfahren dürfen.
Die aus Richtung Eisenkramergasse (Norden) kommenden Radlerinnen und Radler können im Gegenzug bis etwa zur Mitte der Buxbaumgasse hinein fahren, müssen dann jedoch absteigen und ihr Fahrrad bis zum südlichen Ende der Gasse schieben, bevor sie wieder weiterfahren dürfen.
Die auf den ersten Blick etwas kompliziert anmutende Regelung hängt mit der relativen Enge der Buxbaumgasse zusammen. Im etwas breiteren nördlichen Bereich ist ein umsichtiges Radfahren auch mit Begegnungsverkehr möglich, während im engeren südlichen Bereich ein hohes Gefahrenpotenzial für Kollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern besteht.
Die amtliche Verkehrsregelung, die durch eine entsprechende Beschilderung bereits kenntlich gemacht wurde, wird jetzt an Ort und Stelle durch ein auffälliges Infobanner ergänzt, das in sympathischer Art und Weise für ein rücksichtsvolles Miteinander von Radfahrern und Fußgängern wirbt.