Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern (LAG Ö|F) und der Bayerischen Staatsregierung vom 26. Juni 2026

„Gemeinsam für gute Kitas! Gemeinsam für unsere Kinder!“

Sehr geehrte Eltern,

die Betreiber („Träger“) freigemeinnütziger und öffentlicher Kindertageseinrichtungen, die Kommunen und die Bayerische Staatsregierung wenden sich mit diesem gemeinsamen Schreiben direkt an Sie. Wir wollen Ihnen die aktuellen Entwicklungen zur Kitafinanzierung und die Auswirkungen auf Sie als Eltern zusammenfassen.

Die zuverlässige und hochwertige Betreuung aller Kinder in Bayern und die Unterstützung von Eltern und Familien ist unser gemeinsames Ziel. Warum die Reform der Kitafinanzierung (geregelt im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG) hierfür ein wichtiger Schritt ist, erklären wir Ihnen:

Wie wird eine Kita in Bayern finanziert? 

Die Kitafinanzierung erfolgt im Wesentlichen durch die Städte, Märkte und Gemeinden und den Freistaat Bayern. Kosten die nicht durch die gesetzliche Finanzierung (geregelt im BayKiBiG) gedeckt sind, werden in der Regel von der Kommune, teilweise vom Träger und in Teilen von Eltern getragen.

Warum gibt es eine Reform der Kitafinanzierung und was passiert?

Die Kosten von Einrichtungen sind – wie die Lebenshaltungskosten grundsätzlich - in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen und nun so hoch, dass sie Träger und Kommunen überfordern. Die bisherige Finanzierung nach dem BayKiBiG reicht bei Weitem nicht aus und es besteht die Gefahr, dass viele Einrichtungen aufgrund ungedeckter Kosten schließen müssen. Deshalb hat sich der Freistaat entschlossen, die Kitafinanzierung zu verbessern und mehr staatliche Gelder in die direkte Förderung von Einrichtungen zu geben - unter anderem das Geld, das bisher in das bayerische Familiengeld und das Krippengeld geflossen ist. Bis zum Jahr 2030 fließen damit vom Freistaat Bayern knapp 3 Milliarden Euro zusätzlich in die Kitafinanzierung und „Teamkräfte“, die in Kitas unterstützen und pädagogische Kräfte entlasten, werden unbürokratischer und zuverlässiger finanziert.

Welche Rolle spielen Elternbeiträge?

Elternbeiträge waren und sind für die Finanzierung von Einrichtungen ein wichtiger Bestandteil. Wenn alle Eltern einen angemessenen Beitrag leisten, hat dies wesentliche Bedeutung für Betrieb und Qualität der Einrichtung.

Was passiert mit dem Elternbeitragszuschuss? 

Der Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat und Kind für die Kindergartenzeit wurde bisher automatisch vom Elternbeitrag abgezogen. Diese gesetzliche Regelung soll es künftig nicht mehr geben. Das Geld bleibt jedoch erhalten und kommt in Zukunft nicht nur Kindergartenkindern zugute, sondern wird direkt an alle Einrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) gleich verteilt. Auch deshalb sind die Elternbeiträge vor Ort gegebenenfalls neu zu kalkulieren.

Wenn insgesamt mehr Geld in die Kitafinanzierung fließt, warum muss ich dann vielleicht mehr Elternbeitrag zahlen?

Auch wenn mit der Reform insgesamt mehr Geld an Kitas fließt, werden viele Einrichtungen nicht mit der gesetzlichen Förderung auskommen. Denn die Kosten steigen stärker als die Förderung angehoben werden kann. Viele Kommunen können diese enormen Kosten nicht mehr tragen. Träger und Kommunen sind daher auf einen angemessenen Beitrag der Eltern angewiesen, um Betrieb und Qualität aufrechtzuerhalten – auch wenn die Elternbeiträge den geringsten Finanzierungsanteil ausmachen. Trotz der verbesserten Finanzierung durch den Staat werden Einrichtungen die Elternbeiträge in den kommenden Jahren erhöhen müssen. Ohne die zusätzlichen Mittel des Staates aus der Reform müssten solche Erhöhungen jedoch deutlich höher ausfallen. Durch die Reform wird die drohende Mehrbelastung der Eltern also abgemildert und die Kita-Landschaft in Bayern stabilisiert. Wenn Elternbeiträge für eine Familie nicht bezahlbar sind, gibt es selbstverständlich zusätzliche finanzielle Unterstützung.

 Die Träger von Einrichtungen, die Kommunen und der Freistaat Bayern sind sich einig, dass diese Reform wichtig ist - gerade für die Kinder und Familien in Bayern. Die Einrichtungsträger wägen verantwortungsvoll und gewissenhaft ab, welche Elternbeiträge notwendig und zumutbar sind, um die zuverlässige und vor allem qualitätsvolle Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Keinem Träger fällt eine Anhebung von Elternbeiträgen leicht. Nur wenn jeder seinen Beitrag leistet –Träger, Kommune, der Freistaat Bayern und Eltern - gelingt es, das Beste für die Kinder in Bayern zu erreichen: „Gemeinsam für gute Kitas!“

Gemeinsam für unsere Kinder:

Die Mitgliedsorganisationen der LAG Ö|F:

  • Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Bayern e. V.
  • Bayerischer Bezirketag
  • Bayerischer Gemeindetag
  • Bayerischer Landkreistag
  • Bayerischer Städtetag
  • Bayerisches Rotes Kreuz
  • Der Paritätische in Bayern
  • Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e. V.
  • Diakonisches Werk Bayern e. V. 
  • Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern
  • Gastverband: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern