Im Stadtgebiet von Weilheim sind verschiedene Sanierungsgebiete im Sinne des Paragrafen (§) 142 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgesetzt.

In diesen Sanierungsgebieten sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen städtebauliche Missstände wesentlich verbessert oder beseitigt werden.

Mit dem unten angeführten Plan erhalten Sie eine Übersicht des Stadtgebiets Weilheim im Maßstab 1:3600 mit Kennzeichnung der Geltungsbereiche der einzelnen Sanierungsgebiete.

Für Fragen zu den Sanierungsgebieten stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Stadtbauamt Weilheim i.OB gerne zur Verfügung.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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