Allgemeine Informationen - Stadtbauamt
Sie finden hier weitere Informationen zum Thema Bauleitplannung.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
In Zusammenhang mit der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erhebt und verarbeitet die Stadt Weilheim i.OB - Stadtbauamt - unter anderem auch personenbezogene Daten.
Die Stadt Weilheim i.OB ist verpflichtet, auf die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Bauleitplanverfahren hinzuweisen.
Bebauungsplanverfahren
Für die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht ebenso wenig ein Rechtsanspruch, wie auf bestimmte Inhalte eines solchen Plans.