In seiner Sitzung am 17.09.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost“ - Bereich Karwendelstraße - für seinen Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.
Mit dieser 5. vereinfachten Änderung werden durch ergänzende Festsetzungen insbesondere zu den überbaubaren Grundstücksflächen Möglichkeiten geschaffen, bestehende Wohngebäude generationengerecht umzubauen und energetisch zu sanieren. Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt.
Diese 5. vereinfachte des Bebauungsplanes soll darüber hinaus unter Einarbeitung aller relevanten Festsetzungen aus den früheren Fassungen des Bebauungsplanes im Rahmen einer Neubekanntmachung unter der künftigen Bezeichnung Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich IV“ den bislang gültigen Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost“ Bereich Karwendelstraße“ ersetzen.
Der Bebauungsplan lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 14.04.2025 mit Begründung zur öffentlichen Einsichtnahme aus und konnte auch digital über das Internet eingesehen werden. Nach Durchführung des gebotenen Verfahrens befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 mit den vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich lediglich redaktionelle Änderungen gegenüber der ausgelegenen Fassung der Planungsunterlagen.
Ebenfalls in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich IV“ in der redaktionell im Sinne der Abwägung zu überarbeitenden Fassung vom 14.04.2025 samt Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt vom 22.09.2025.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan „Weilheim Süd-Ost – Teilbereich IV“ in der redaktionell im Sinne der Abwägung überarbeiteten Fassung vom 15.07.2025 samt zugehöriger Begründung rechtsverbindlich.
Der Bebauungsplan kann mit Begründung bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 203 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes sowie im Internet unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 empfohlen.
Hinweise gemäß Paragrafen (§§) 44 und 215 BauGB:
Sind durch die Aufstellung des Bebauungsplans Vermögensnachteile nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetreten, kann der jeweilige Entschädigungsberechtigte Entschädigung nach § 44 Absatz 3 BauGB verlangen. Die Fälligkeit des Anspruches wird dadurch herbeigeführt, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (Stadt Weilheim i.OB) beantragt. Nach § 44 Absatz 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB (Stadtbauamt) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.
Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt von 22.09.2025 (digital auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB und Aushang) wird im Übrigen hingewiesen.