In seiner Sitzung am 11.02.2025 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südendstraße / Trifthofstraße / Bahnlinie München - GAP“ zu ändern. Für die Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.)

  • 1055-TF,
  • 1057/1,
  • 1057/6 bis /10,
  • 1057/22 bis /41,
  • 1057/77 bis /81,
  • 1057/96 bis /100,
  • 1057/102,
  • 1058,
  • 1085/16-TF und
  • 1086/2-TF,

Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Es wird die Möglichkeit geschaffen, durch Anhebung des Dachstuhles zusätzlichen Wohnraum in den Wohngebäuden zu schaffen. Weitere Möglichkeiten zum Umbau der Gebäude werden zusätzlich festgesetzt. und durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung (hier: Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO) ergänzt. Hierdurch wird der Bebauungsplan bauplanungsrechtlich zu einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von Paragraf (§) 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Gleichzeitig mit dieser Änderung wird entsprechend dem diesbezüglichen Beschluss des Bauausschusses vom 08.10.2024 eine Neustrukturierung des bisherigen Bebauungsplanes durchgeführt. Der Bebauungsplan erhält für seinen Geltungsbereich die Bezeichnung „Trifthofsiedlung II“ und ersetzt für seinen Geltungsbereich alle früheren Fassungen des Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Abgesehen wird von Umweltprüfung und Umweltbericht, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird nicht angewandt.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seinen öffentlichen Sitzungen am 15.07.2025 und 14.10.2025 mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägungsentscheidung ergaben sich Änderungen und Anpassungen gegenüber der zuletzt ausgelegenen Fassung der Planungsunterlagen.

Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen zum Bebauungsplan „Trifthofsiedlung II“ werden nun in der Fassung vom 14.10.2025 nochmals zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Änderungen betreffen die Planzeichnung und sind im Text rot dargestellt.

Die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB mit einer angemessenen Frist im Zeitraum vom 10.11.2025 mit 12.12.2025.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter oder eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.12.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 05.11.2025 (digital unter www.weilheim.de) wird im Übrigen hingewiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.