In seiner Sitzung am 23.09.2025 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Westlich der Bahnlinie Weilheim-Peißenberg und südlich Badeweg“ für das Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 986/1, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Es wurde beschlossen, durch Änderung des Bebauungsplanes nunmehr verbindlich für das Grundstück eine Fläche für den Gemeingebrauch als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fläche für Nutzung als Kindertagesstätte oder Jugend- und Vereinsarbeit“ festzusetzen. Für den geänderten Nutzungszweck soll nun eine (Ersatz-) Bebauung mit einer maximalen Geschossfläche (GF) von 140 Quadratmeter (m²) in zweigeschossiger Bauweise zuzüglich Nebengebäude mit einer Grundfläche von maximal 50 m² zugelassen werden. Eine Wohnnutzung wird nicht, auch nicht ausnahmsweise, zugelassen.

Diese 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes wird nach Paragrafen (§§) 13a und 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

Bei den Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes handelt es sich um keine schutzwürdigen Flächen im Sinne des BauGB und des Naturschutzgesetztes. Ein Vorhaben, das der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, wird nicht begründet. Durch die Bebauung erfolgt keine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (keine FFH-Gebiete oder Bereiche der Vogelschutzrichtlinie). Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Absatz 3 BauGB abgesehen.

Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht wesentlich berührt. Der Erholungsbereich „In der Au“ bleibt in seinem bisherigen Umfang erhalten.

Gleichzeitig werden mit dieser Änderung im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Festsetzungen zu Garagen und Stellplätze an die aktuelle Rechtslage angepasst und Hinweise zu den Themen Baumschutz, Altlasten und wasserrechtliche Situation, Starkregenereignisse und Niederschlagswasserbeseitigung ergänzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan in der Fassung vom 23.09.2025 liegt mit zugehöriger Begründung in der Zeit vom 10.11.2025 mit 12.12.2025 öffentlich aus.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 12.12.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 05.11.2025 (digital unter www.weilheim.de) wird im Übrigen hingewiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.