In seiner Sitzung am 20.06.2024 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für den Bereich „Bärenmühlweg“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der §§ 1, 1a und 2 BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamts vom 05.06.2024 folgende Grundstücke bzw. Grundstückteilflächen (-TF) erfasst:

Fl.Nrn. 666, 670-TF, 671/2-TF, 672-TF, 675-TF, 679/3, 680-TF, 682/1-TF, 684/1, 688, 690, 693, 693/3, 695, 696/1, 698, 701, 703/1, 704, 704/5, 2242/2, 2242/4, 2243-TF,2244/2, 2244/3, 2245, 2245/4, 2246, 2246/17, 2247/6, 2247/7, 2247/8, 2247, 2249/1, 2249/5, 2251 und 2253, alle Gemarkung Weilheim.

Das Gebiet wird für die Grundstücke Fl.Nr. 698 und 701, Gemarkung Weilheim, als „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO und für die übrigen Grundstücke als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB stellt die Flächen als „gemischte Baufläche“ bzw. als „Wohnbaufläche“ dar.

Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebaulich geordnete und maßvolle Nachverdichtung des Ortsbereiches beiderseits des Bärenmühlweg. Eine Umweltprüfung soll nicht erfolgen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Zur Sicherung der Planung wurde gleichzeitig der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bärenmühlweg“ beschlossen. Dies wird in eigenständig im Amtsblatt bekannt gegeben.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0881 / 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24.06.2024 wird im Übrigen hingewiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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