Die Stadt Weilheim i.OB hat für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Bärenmühlweg" am 24.06.2023 eine Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung ist im Anhang beigefügt.
Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 24.06.2024 wird im Übrigen hingewiesen.