In seiner Sitzung am 26.09.2024 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Sondergebiet Solar Photovoltaikanlage Weilheim-Ost“ einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Vom Geltungsbereich wird nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 17.09.2024 folgendes Grundstück erfasst:
Fl.Nrn. 2118, Gemarkung Weilheim i.OB
Für das Gebiet wird derzeit der Flächennutzungsplan von einer landwirtschaftlichen Fläche in ein Sondergebiet Solar geändert. Auf das entsprechende Verfahren wird verwiesen.
Nach Durchführung der ersten Verfahrensschritte mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden bis 25.01.2025 ruht das Verfahren derzeit.