Nach Durchführung aller Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Altvaterstraße" in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2025 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 17 am 20.08.2025 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

Die rechtsverbindlichen Unterlagen können unter https://www.weilheim.de oder unter https://www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.