In seiner Sitzung am 22.01.2026 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Östlich des Franziskusweg“, um das auf vorhandenen Grundstücken gegebene Nachverdichtungspotenzial in städtebaulich und der vorhandenen Struktur angepasste Bahnen zu lenken. Gleichzeitig wurde für den Geltungsbereich eine Veränderungssperre erlassen. Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre erfolgten im Amtsblatt Nr. 04 vom 05.02.2026. Darauf wird verwiesen.

Vom Geltungsbereich sind die im beiliegenden Lageplan schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst.

Zwischenzeitlich liegt hierzu der ausgearbeitete Bebauungsplan vor, dem der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2026 zugestimmt hat. Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebaulich geordnete und maßvolle Nachverdichtung des bestehenden Baugebiets unter Berücksichtigung der vorherrschenden Grundstücksgrößen und Stellplatzsituationen zu regeln.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen nun zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.08.2026 mit 14.09.2026 öffentlich aus. Es handelt sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB, so dass von der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen wird.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 14.09.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt am 05.08.2026 (digital unter www.weilheim.de ) wird verwiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.