Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.11.2021 eine 26. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich Sonderbaufläche „Energiezentrale Kranlöchl“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Änderungsbereich soll an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Sonderbaufläche „Energiezentrale Kranlöchl“ entstehen.

Vom Geltungsbereich erfasst ist das im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 01.08.2022 schwarz umrandet dargestellte Grundstück bzw. Teilfläche (-TF) mit den Fl.Nrn. 2684 und 2684/3-TF, Gemarkung Weilheim i.OB.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diese Änderung liegen in der Fassung vom 28.07.2022 vor.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz, „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität, „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion, „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität, „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt, „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung, „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie „Kultur-/Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes vor.

Der Änderungsplan wird mit Begründung und ergänzenden Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 16.08.2022 mit 19.09.2022 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0881 / 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 19.09.2022 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 14 vom 05.08.2022 wird verwiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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