Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat das Verfahren zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes Sonderbaufläche "Energiezentrale Kranlöchl" zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Änderung wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 10.04.2025 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat mit Bescheid vom 14.08.2025 Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 292 die Änderung ohne Einschränkung genehmigt.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB vom 05.09.2025 wird die Änderung rechtsverbindlich.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB (https://www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtinfo/amtsblaetter) eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der/den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie ggf. in den betroffenen Ortsteilen.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt am 05.09.2025 wird verwiesen.