Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 14.11.2024 die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Solar PV-Anlage Weilheim-Ost“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der insoweit angepasste Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB  unter der Rubrik „Bauleitplanung/Flächennutzungsplan" sowie online im Geoportal Bayern (Gemeindename: Weilheim → laufende Bauleitplanverfahren) einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • "Mensch / Erholung" - Erholungseignung des Gebiets; Immissionsschutz (Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Geruch);Verschattung
  • „Boden“ - schädliche Bodenveränderungen und Altlasten; Baugrundbeschaffenheit; Versickerungsfähigkeit 
  • „Wasser“ - Versickerungsfähigkeit des Bodens; Hochwassergefahr; Starkregenereignisse; Grundwasser
  • "Fläche" - Flächenversiegelung; Flächeninanspruchnahme
  • "Pflanzen / Tiere" - Auswirkungen auf geschützte Tiere und Pflanzen; geschützte Lebensräume; Eingriffe in Natur und Landschaft; arten- und naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • "Landschaftsbild" - Schutzwürdigkeit und Auswirkungen auf das Landschaftsbild; Kompensation landschaftlicher Eingriffe: Ortsrandeingrünung
  • „Kultur und sonstige Sachgüter“ - Bodendenkmäler; Einzeldenkmäler; Ensembleschutz;vorhandene Leitungen

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB (Rubrik „Amtsblätter" ) eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der/den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie gegebenenfalls in den betroffenen Ortsteilen.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (Geoportal Bayern ) zugänglich.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.