Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2025 nach Durchführung aller im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Verfahrensschritte diese Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt.
Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat das Verfahren mit Bescheid vom 09.05.2025 genehmigt.
Letztlich bat jedoch der Vorhabenträger, die Durchführung des Verfahrens vorläufig nicht bekannt zu geben. Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist damit noch nicht rechtskräftig.
