Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 25.04.2024 die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Solar“ für eine PV-Freiflächenanlage Altvaterstraße abgewogen und gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach entsprechender Anpassung der Unterlagen für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Solar“ für eine PV-Freiflächenanlage Altvaterstraße, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Bodengutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 13.11.2024 bis einschließlich 30.12.2024 im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB unter der Rubrik Bauleitplanung/Flächennutzungsplan und online im Geoportal Bayern  (Gemeindename: Weilheim → laufende Bauleitplanverfahren) sowie natürlich auch im Rathaus einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • "Mensch / Erholung" - Immissionsschutz (Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Geruch)
  • „Boden“ - schädliche Bodenveränderungen und Altlasten; Baugrundbeschaffenheit; Grundwasser; Versickerungsfähigkeit (Drainagensystem)
  • „Wasser“ - Versickerungsfähigkeit des Bodens; Hochwassergefahr; Starkregenereignisse; Grundwasser
  • "Fläche" - Flächenversiegelung; Flächeninanspruchnahme
  • "Pflanzen / Tiere" - Auswirkungen auf geschützte Tiere und Pflanzen; geschützte Lebensräume; Eingriffe in Natur und Landschaft; arten- und naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • „Klima / Luft“ - Informationen zu Klimaauswirkungen; Klimaökologie; Luftaustausch, Erhitzung, Kaltluftprozessgeschehen
  • „Kultur und sonstige Sachgüter“ - Bodendenkmäler; vorhandene Leitungen

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB (Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 203 (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB unter der Rubrik Bauleitplanung / Flächennutzungsplan beziehungsweise unter der Rubrik Amtsblätter / Flächennutzungspläne eingestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern zugänglich. 

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.