Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 23.01.2025 nach Durchführung aller Verfahrensschritte dieser 33. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 25.02.2025 wurde die 33. Änderung genehmigt. Die Bekanntmachung der Durchführung des Verfahrens und der Genehmigung erfolgte im Amtsblatt Nr. 06 am 20.03.2025.
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Solar Photovoltaik-Freiflächenanlage Altvaterstraße" ist damit rechtsverbindlich.