Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 24.07.2025 die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Wohnbauflächen Plangebiet A „Ziegelgrube“ und Plangebiet B „Adlhochstraße“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die öffentliche Auslegung gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der ergänzte Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit 

vom 25.08.2025 bis einschließlich 02.10.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Webseite der Gemeinde (www.weilheim.de) unter der Rubrik „Bauleitplanung/Flächennutzungspläne beziehungsweise der Adresse www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtverwaltung/stadtbauamt/bauleitplanung sowie im Geoportal Bayern www.bauleitplanung.bayern.de / Weilheim i.OB / laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Boden: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • Baugrundbeschaffenheit
  • Versickerungsfähigkeit

Wasser: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Hochwassergefahr
  • Starkregenereignisse
  • Grundwasser

Fläche: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • Flächenversiegelung
  • Flächeninanspruchnahme

Pflanzen / Tiere: 

Art der vorhandenen Informationen: 

  • Eingriffe in Natur und Landschaft
  • arten- und naturschutzrechtliche Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Webseite der Stadt Weilheim i.OB (https://www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtinfo/amtsblaetter)) eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der/den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie ggf. in den betroffenen Ortsteilen.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal)) zugänglich.

Der Öffentlichkeit und den Fachbehörden wird hiermit gemäß Paragrafen (§§) 3 und 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 02.10.2025 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.