Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.01.2025 eine 34. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für die Bereiche Wohnbauflächen „Ziegelgrube“ und „Adlhochstraße“ gemäß Paragraf (§) 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Planung wurde in der Sitzung am 23.01.2025 zugestimmt. Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Dabei soll eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 3254, an der Parchetstraße, zur Arrondierung und Ausweisung einer Wohnbaufläche in den Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes „Ziegelgrube“ aufgenommen werden.
Die Fl.Nr. 3047/6 grenzt direkt an den Bebauungsplan „Adlhochstraße“ an und soll daher auch einer Wohnbebauung zugeführt werden. Ein Teilbereich des Grundstückes liegt bereits in einem künftigen Wohngebiet laut Flächennutzungsplan.
Der technische Planentwurf sowie die Begründung und Relevanzprüfungen zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) für diese Änderung liegen in der Fassung vom 10.03.2025 vor.
Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und den Relevanzprüfungen zur SaP ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern
- „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz,
- „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität, Versickerung und Niederschlagswasser,
- „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt und Lebensräume,
- „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung,
- „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen
vor. Soweit Festsetzungen oder Hinweise des Änderungsplanes auf DIN-Normen oder sonstige außerstaatliche Regelwerke verweisen, können diese beim Stadtbauamt der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer Nr. 203, während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.
Der Änderungsplan wird mit Begründung und ergänzenden Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 24.04.2025 mit 06.06.2025 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, und digital unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit und den Fachbehörden wird hiermit gemäß Paragrafen (§§) 3 und 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 06.06.2025 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).