verbindliche Planung

In seiner Sitzung vom 01.07.2014 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB eine 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Am Hardtfeld II“ eingeleitet.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 13. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 12.08.2015 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 01.10.2015 festgestellt.

Mit Bescheid vom 16.11.2015, Az. 6100.02 Sg. 40 Nr. 247, hat das Landratsamt Weilheim-Schongau diese 13. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung gemäß § 6 BauGB ohne Auflagen genehmigt. Die Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr.26 vom 05.12.2015 bekannt gemacht.

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Am Hardtfeld II“ ist damit verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht liegt im Anhang als PDF zum Download vor und kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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