Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 30.04.2020 eine 24. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Nördlich der Deutenhausener Straße“ beschlossen. Das Verfahren wurde eingeleitet.

Auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2111, Gemarkung Weilheim, soll an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Fläche für gewerbliche Nutzung entstehen.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 24. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.05.2021 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 20.05.2021 festgestellt.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom13.07.2021, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 284, ohne Einschränkungen genehmigt. Dies wurde im Amtsblatt Nr. 15 vom 05.08.2021 öffentlich bekannt gemacht.

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Nördlich der Geistbühelstraße" ist damit verbindlich.

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und Genehmigungsbescheid steht als PDF zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen können auch bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 233 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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