a) Haushalt 2020

Der Haushalt 2020 war vor allem durch rückläufige Einnahmen im Verwaltungshaushalt ge-prägt. Sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei den staatlichen Steuerbeteiligungen waren die Planwerte bereits konservativ angesetzt. Allerdings waren die möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie mangels Informationen nicht einkalkuliert. Auch wenn die Gewerbesteuereinnahmen selbst ohne Pandemie rückläufig gewesen wären, mit diesem Einbruch hatten wir nicht gerechnet.

Statt 9,7 Millionen Euro konnten nur 8 Millionen Euro verbucht werden, schlechtere Ergebnisse gab es nur in den Jahren 2006 und 2011. Auch die Beteiligung an der Lohn- und Einkommensteuer war aufgrund der langen Lockdowns rückläufig. Dazu waren fehlende Einnahmen wegen ausgefallener Veranstaltungen und ein Rückgang bei den Parkgebühren wegen geschlossener Geschäfte zu verzeichnen. Bis zum Jahresende hätten Mindereinnahmen von über 2,16 Millionen Euro verkraftet werden müssen.

Allerdings hat das Sonderprogramm von Bund und Land zum Ausgleich der Pandemie be-dingt eingebrochenen Gewerbesteuereinnahmen im Dezember 2020 für einen nicht geplan-ten Geldsegen in Höhe von 2,57 Millionen Euro gesorgt. Damit lagen dann die Einnahmen sogar um 400.000 Euro über den Erwartungen. In Verbindung mit nicht in Anspruch genom-menen Ausgabeermächtigungen (beispielsweise wegen ausgefallener Veranstaltungen) hat sich im Verwaltungshaushalt ein Überschuss von 3 Millionen Euro ergeben, der als Zuführung an den Vermögenshaushalt verbucht werden konnte.

Im Vermögenshaushalt wurden überwiegend nur bereits laufende Investitionen fortgeführt (Deckensanierung Rathaus, Generalsanierung Ammerschule, Sanierung Stadtkapellen-Gebäude, Neubau der Kitas an der Kanalstraße und an der Hardtkapellenstraße, Sanierung Kreuzgasse, Sanierung von Ortsstraßen, Neubau Radwege, Hochwasserschutz Angerbach, Dammsicherung Blaslweiher, Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie Unterhausen, Neubau Busbahnhof, EDV-Anlage, Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, Zuschuss an den TSV für den Anbau Nord).

Da auch bei der Bildung neuer Haushaltsausgabereste äußerst restriktiv vorgegangen wurde, hat sich in Verbindung mit nicht benötigten Ausgabemitteln am Ende ein Überschuss im Gesamthaushalt in Höhe von über 6,7 Millionen Euro ergeben. Im Vergleich zur Planung konnte damit ein äußerst erfolgreiches Ergebnis erzielt werden.

b) Haushalt 2021

Die Planung für den Haushalt 2021 war noch stark geprägt vom Schock über den Rückgang bei den Gewerbesteuereinnahmen 2020 und der nach wie vor Corona-bedingt unsicheren Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Konjunktur und der damit einhergehenden staatlichen Steuereinnahmen. Dass die tatsächliche Entwicklung einen dermaßen rasanten Anstieg vollzogen hat, konnte niemand vorausahnen. Bis zum Jahresende wurden über 13,13 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen verbucht. Das war das beste Ergebnis seit Jahrzehnten!

Gegenüber dem Ergebnis des Vorjahres von nur 8 Millionen Euro eine Steigerung um 64 % und gegenüber der Planung von 8,85 Millionen Euro noch um über 48 %. Im Gegenzug erhielt die Stadt dafür aber keine Zahlungen aus dem staatlichen Sondertopf zum Ausgleich von Corona-bedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, so wie 2020. Aber auch bei den staatlichen Steuerbeteiligungen waren Mehreinnahmen zu verzeichnen. Unter dem Strich lagen die steuerlichen Einnahmen um fast 4,85 Millionen Euro über den Planwerten! Die anderen Einnahmen des Verwaltungshaushalts verliefen leicht positiv und konnten den Einnahmeüberschuss stabilisieren. Dass die geplante Zuführung vom Vermögenshaushalt über 400.000 Euro als Einnahme nicht erforderlich war, ist in diesem Zusammenhang eine positive Entwicklung. Insgesamt waren im Verwaltungshaushalt Mehreinnahmen gegenüber der Planung in Höhe von fast 4,7 Millionen Euro zu verzeichnen.

Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts wurden Mittel in Höhe von gut 1,86 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen. Vor allem nicht erforderliche Zahlungen an andere Träger von Kindertagesstätten in einer Größenordnung von knapp 500.000 Euro und nicht geschaffte Maßnahmen beim Unterhalt der Grundstücke und Anlagen in Höhe von ebenfalls über 500.000 Euro haben hierzu beigetragen. Mehreinnahmen und nicht in Anspruch genommene Ausgaben führten am Ende zu einem Überschuss im Verwaltungshaushalt in Höhe von ca. 6,5 Millionen Euro, der als Zuführung an den Vermögenshaushalt gebucht werden kann. Geplant war ursprünglich eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe vom 400.000 Euro zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts. Eine bemerkenswerte Kehrtwende!

Im Vermögenshaushalt konnten Einnahmen in Höhe von gut 4,8 Millionen Euro nicht ver-bucht werden. Hier sind vor allem eingeplante staatliche Zuweisungen mit über 3,45 Millionen Euro offen geblieben. Das liegt zum einen daran, dass noch keine Ausgaben oder noch nicht in der erforderlichen Höhe für die geförderten Maßnahmen angefallen sind und zum anderen daran, dass die Fördertöpfe für dieses Jahr ausgeschöpft wurden und die Auszahlung erst im nächsten Jahr erfolgt. Aber auch zwei eingeplante Grundstücksverkäufe mit 1,36 Millionen Euro konnten noch nicht realisiert werden. Bei den Ausgaben waren zum Jahresende noch über 2,55 Millionen Euro offen. Dieses Ergebnis ist aber mit 1,5 Millionen Euro nur der Systematik der Verbuchung von nicht mehr benötigten alten Haushaltsausgaberesten zu verdanken. Zudem entfallen weitere 400.000 Euro auf die nicht erforderliche Zuführung an den Verwaltungshaushalt. Die tatsächlich nicht benötigten Ausgabeermächtigungen in Höhe von ca. 660.000 Euro beschränken sich somit auf Baumaßnahmen und den Vermögenserwerb.

Im Gesamtsaldo wird ein Überschuss in Höhe von ca. 2,4 bis 2,5 Millionen Euro erwartet, der an die Rücklage zugeführt werden kann. Bis zur Erstellung dieser Zusammenfassung waren die Abschlussbuchungen der Stadtkasse noch nicht durchgeführt, so dass sich noch geringfügige Änderungen im Jahresabschluss ergeben können.

4.5.1. Haushaltsvolumen (jeweils in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen)

  • Ergebnis im Haushaltsjahr 2017
    • Verwaltungshaushalt: 46,3 Millionen Euro
    • Vermögenshaushalt: 15,5 Millionen Euro
    • insgesamt: 61,8 Millionen Euro
  • Ergebnis im Haushaltsjahr 2018
    • Verwaltungshaushalt: 46,9 Millionen Euro
    • Vermögenshaushalt: 16,3 Millionen Euro
    • insgesamt: 63,2 Millionen Euro
  • Ergebnis im Haushaltsjahr 2019
    • Verwaltungshaushalt: 46,4 Millionen Euro
    • Vermögenshaushalt: 10,2 Millionen Euro
    • insgesamt: 56,6 Millionen Euro
  • Ergebnis im Haushaltsjahr 2020
    • Verwaltungshaushalt: 48,1 Millionen Euro
    • Vermögenshaushalt: 14,1 Millionen Euro
    • insgesamt: 62,2 Millionen Euro
  • Ergebnis im Haushaltsjahr 2021
    • Verwaltungshaushalt: ca. 52,7 Millionen Euro
    • Vermögenshaushalt: ca. 12,7 Millionen Euro
    • insgesamt: ca 65,4 Millionen Euro

Im Verwaltungshaushalt werden die laufenden Einnahmen und Ausgaben für den normalen Geschäftsbetrieb abgewickelt (etwa Steuer- und Gebühreneinnahmen, Personal- und Sachausgaben, Zuschüsse usw.).

Im Vermögenshaushalt werden alle Einnahmen und Ausgaben abgewickelt, die sich auf das Anlagevermögen der Stadt auswirken oder als Zuschuss für Investitionen Dritter geleistet werden (z. B. Grundstückserwerb oder -veräußerung, Baumaßnahmen). Zusätzlich wird die Gesamtfinanzierung des Haushalts über den Vermögenshaushalt dargestellt (Staatszuschüsse, Kreditaufnahmen, Tilgung bestehender Kredite, Rücklagenentnahmen oder -zuführungen).

4.5.2. Entwicklung der einzelnen Positionen (Rechnungsergebnisse)

4.5.2.1. Verwaltungshaushalt - Einnahmen (in Gruppen nach Arten zusammengefasst)

  • Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen - siehe auch 4.5.4.1
    • 2021: 41.240.921 Euro
    • 2020: 37.276.040 Euro
    • 2019: 35.673.395 Euro
  • Verwaltungsgebühren (z. B. für die Ausstellung von Ausweisen)
    • 2021: 282.960 Euro
    • 2020: 255.752 Euro
    • 2019: 273.504 Euro
  • Benutzungsgebühren (z. B. für Kindertagesstätten)
    • 2021: 1.523.937 Euro
    • 2020: 1.639.349 Euro
    • 2019: 2.069.914 Euro
  • Verkaufserlöse (z. B. Holzverkauf, Mittagessen in Kindertagesstätten)
    • 2021: 190.693 Euro
    • 2020: 240.221 Euro
    • 2019: 297.130 Euro
  • Miet- und Pachteinnahmen
    • 2021: 892.025 Euro
    • 2020: 933.673 Euro
    • 2019: 940.658 Euro
  • sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
    • 2021: 199.146 Euro
    • 2020: 220.274 Euro
    • 2019: 306.203 Euro
  • Erstattungen durch Dritte und Leistungsverrechnungen innerhalb der Stadtverwaltung
    • 2021: 861.116 Euro
    • 2020: 497.959 Euro
    • 2019: 803.092 Euro
  • Zuschüsse von Dritten (z. B. Personalkostenzuschüsse vom Land für Kindertagesstätten)
    • 2021: 6.635.744 Euro
    • 2020: 6.302.051 Euro
    • 2019: 5.211.985 Euro
  • Zinseinnahmen
    • 2021: 9.233 Euro
    • 2020: 10.376 Euro
    • 2019: 8.834 Euro
  • Gewinnanteile und sonstige Beteiligungen
    • 2021: 105 Euro
    • 2020: 112 Euro
    • 2019: 140 Euro
  • Konzessionsabgaben
    • 2021: 822.977 Euro
    • 2020: 623.434 Euro
    • 2019: 661.627 Euro
  • sonstige Finanzeinnahmen (z. B. Zinsen für verspätete Gewerbesteuerzahlungen, Mahngebühren)
    • 2021: 52.814 Euro
    • 2020: 68.813 Euro
    • 2019: 122.145 Euro
  • Kalkulatorische Einnahmen
    • 2021: 28.791 Euro
    • 2020: 29.811 Euro
    • 2019: 30.340 Euro
  • Zuführung vom Vermögens-Haushalt
    • 2021: 0 Euro
    • 2020: 0 Euro
    • 2019: 0 Euro
  • Gesamtsumme der Einnahmen
    • 2021: 52.740.462 Euro
    • 2020: 48.097.865 Euro
    • 2019: 46.398.506 Euro

4.5.2.2. Verwaltungshaushalt – Ausgaben (in Gruppen nach Arten zusammengefasst)

  • Personalausgaben
    • 2021: 9.429.474 Euro
    • 2020: 9.077.169 Euro
    • 2019: 8.625.493 Euro
  • Gebäude- und Grundstücksunterhalt
    • 2021: 717.947 Euro
    • 2020: 529.566 Euro
    • 2019: 886.623 Euro
  • Unterhalt von Straßen und Wegen
    • 2021: 381.782 Euro
    • 2020: 373.832 Euro
    • 2019: 437.824 Euro
  • Ausrüstungsgegenstände
    • 2021: 140.644 Euro
    • 2020: 231.386 Euro
    • 2019: 132.508 Euro
  • Miet- und Pachtausgaben
    • 2021: 339.227 Euro
    • 2020: 312.821 Euro
    • 2019: 296.558 Euro
  • Energie- und Bewirtschaftungskosten für Gebäude und Grundstücke
    • 2021: 1.170.042 Euro
    • 2020: 1.288.436 Euro
    • 2019: 1.290.817 Euro
  • Fahrzeugunterhalt
    • 2021: 73.469 Euro
    • 2020: 83.614 Euro
    • 2019: 72.804 Euro
  • sonstiger Betriebsaufwand (z. B. Schulaufwand, Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Bebauungspläne, Gutachten …)
    • 2021: 1.219.661 Euro
    • 2020: 1.283.682 Euro
    • 2019: 1.765.475 Euro
  • Versicherungen, sonstige Geschäftsausgaben (Bürobedarf, Porto …)
    • 2021: 1.108.809 Euro
    • 2020: 1.141.087 Euro
    • 2019: 1.125.671 Euro
  • Zahlungen an die Stadtwerke für ausgeführte Leistungen
    • 2021: 4.757.848 Euro
    • 2020: 4.803.706 Euro
    • 2019: 4.223.341 Euro
  • Erstattungen an Dritte und Leistungsverrechnungen innerhalb der Stadtverwaltung
    • 2021: 294.135 Euro
    • 2020: 143.961 Euro
    • 2019: 121.734 Euro
  • Kalkulatorische Kosten
    • 2021: 28.791 Euro
    • 2020: 29.811 Euro
    • 2019: 30.340 Euro
  • Personalkostenzuschüsse für Kindertagesstätten anderer Träger
    • 2021: 7.872.207 Euro
    • 2020: 7.443.936 Euro
    • 2019: 5.959.450 Euro
  • Zuschüsse für laufende Zwecke an Vereine und soziale Einrichtungen
    • 2021: 387.396 Euro
    • 2020: 403.911 Euro
    • 2019: 920.989 Euro
  • sonstige Zuschüsse (z. B. Mittelschulverband, Landratsamt für Hallenbad, Stadtbusverkehr …)
    • 2021: 1.910.724 Euro
    • 2020: 1.709.143 Euro
    • 2019: 1.361.446 Euro
  • Zinsausgaben für Darlehen
    • 2021: 236.306 Euro
    • 2020: 224.181 Euro
    • 2019: 207.021 Euro
  • Gewerbesteuerumlage 1)
    • 2021: 992.063 Euro
    • 2020: 748.847 Euro
    • 2019: 1.304.636 Euro
  • Kreisumlage 2)
    • 2021: 15.084.499 Euro
    • 2020: 15.077.105 Euro
    • 2019: 14.467.545 Euro
  • sonstige Finanzausgaben (z. B. Zinsen für Gewerbesteuererstattungen)
    • 2021: 51.249 Euro
    • 2020: 162.859 Euro
    • 2019: 69.304 Euro
  • Zuführung an den Vermögenshaushalt
    • 2021: 6.544.189 Euro
    • 2020: 3.028.812 Euro
    • 2019: 3.060.966 Euro
  • Gesamtsumme der Ausgaben
    • 2021: 52.740.462 Euro
    • 2020: 48.097.865 Euro
    • 2019: 46.398.506 Euro

Erläuterungen:

1) Gewerbesteuerumlage:

Der Bund und die Länder sind seit 1970 an den Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen beteiligt. Im Gegenzug wurde die Beteiligung der Kommunen an der Lohn- und Einkommensteuer erhöht. Damit wurden größere Schwankungen bei den kommunalen Einnahmen verringert.

2) Kreisumlage:

Der Landkreis hat nur begrenzte Möglichkeiten, seine Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch eigene Einnahmen zu decken. Für den sogenannten ungedeckten Bedarf erhebt der Landkreis eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden. Zur Berechnung wird die Umlagekraft der jeweiligen Gemeinde herangezogen. Im Jahr 2021 hat die Stadt Weilheim gut 16,75 % (2020: 16,08 %) des ungedeckten Bedarfs übernehmen müssen.

4.5.2.3. Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss im Verwaltungshaushalt)

Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen soll im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden (= Ausgabe im Verwaltungshaushalt und gleichzeitig Einnahme im Vermögenshaushalt).

Damit sollen mindestens die im Vermögenshaushalt veranschlagte Tilgung von Krediten und nach Möglichkeit darüber hinaus noch Investitionen finanziert werden. Die Höhe der Zuführung ist eine wichtige Kennzahl für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune und dient der Kommunalaufsicht des Landratsamtes als Messlatte für die Genehmigung des städtischen Haushalts.

Entwicklung der vergangenen fünf Jahre:

Haushaltsjahr 2017 = 6,2 Millionen Euro
Haushaltsjahr 2018 = 5,6 Millionen Euro
Haushaltsjahr 2019 = 3,1 Millionen Euro
Haushaltsjahr 2020 = 3,0 Millionen Euro
Haushaltsjahr 2021 = ca. 6,5 Millionen Euro

4.5.2.4. Vermögenshaushalt – Einnahmen

  • Zuführung vom Verwaltungshaushalt
    • 2021: 6.544.189 Euro
    • 2020: 3.028.812 Euro
  • Rücklagenentnahme
    • 2021: 0 Euro
    • 2020: 0 Euro
  • Kreditneuaufnahme
    • 2021: 0 Euro
    • 2020: 0 Euro
  • Tilgungen von ausgereichten Darlehen (Wohnbau GmbH)
    • 2021: 22.781 Euro
    • 2020: 22.781 Euro
  • Veräußerungserlöse (Grundstücke,bewegliches Anlagevermögen)
    • 2021: 3.202.701 Euro
    • 2020: 6.630.348 Euro
  • Beitragseinnahmen (Erschließungsbeiträge, Stellplatzablöse)
    • 2021: 423.402 Euro
    • 2020: 116.993 Euro
  • Investitionszuschüsse (Bund, Land und eventuell Landkreis / Gemeinden)
    • 2021: 2.536.624 Euro
    • 2020: 4.283.094 Euro
  • Zuweisungen Dritter (in der Regel Spenden)
    • 2021: 29.766 Euro
    • 2020: 28.851 Euro
  • Gesamteinnahmen Vermögenshaushalt
    • 2021: 12.759.463 Euro
    • 2020: 14.110.879 Euro

4.5.2.5. Vermögenshaushalt – Ausgaben

  • Zuführung an die allgemeine Rücklage
    • 2021: 2.489.224 Euro
    • 2020: 6.729.069 Euro
  • Grunderwerb (einschl. Haushaltsreste)
    • 2021: -741.507 Euro
    • 2020: 918.289 Euro
  • Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (einschließlich Haushaltsreste)
    • 2021: 358.240 Euro
    • 2020: 258.814 Euro
  • Hochbaumaßnahmen (einschließlich Haushaltsreste)
    • 2021: 6.117.972 Euro
    • 2020: 1.502.823 Euro
  • Tiefbaumaßnahmen (einschließlich Haushaltsreste)
    • 2021: 2.581.240 Euro
    • 2020: 2.090.364 Euro
  • Betriebsanlagen (Straßenbeleuchtung, Verkehrsampeln, EDV)
    • 2021: 207.846 Euro
    • 2020: 572.324 Euro
  • Tilgung von Darlehen
    • 2021: 1.002.637 Euro
    • 2020: 942.712 Euro
  • Investitionszuschüsse an Dritte (Schulverbände, Vereine, Kirchen)
    • 2021: 743.811 Euro
    • 2020: 1.096.484 Euro
  • Gesamtausgaben Vermögenshaushalt
    • 2021: 12.759.463 Euro
    • 2020: 14.110.879 Euro

Wichtiger Hinweis:

Die neu gebildeten oder in Abgang gestellten alten Haushaltsreste sind in dem Gesamtergebnis enthalten. Dabei handelt es sich um Ausgabeermächtigungen des laufenden Jahres, die nicht in Anspruch genommen wurden, aber im nächsten Jahr noch zur Abwicklung der Maßnahme benötigt werden. Diese sogenannten Haushaltsausgabereste zählen zu den Ausgaben des aktuellen Jahres. Wenn sie im Folgejahr nicht mehr in der jeweiligen Höhe benötigt werden, können die noch vorhandenen Reste in Abgang gestellt werden und verbessern damit das Rechnungsergebnis.

4.5.3. Entwicklung der Rücklage

a) Haushaltsjahr 2020

Die allgemeine Rücklage ist quasi das “Sparbuch“ einer Kommune und dient in der Regel zur Gegenfinanzierung von Investitionen, soweit erforderlich. Der Rücklagenstand zum 31.12.2019 belief sich auf über 6,36 Millionen Euro. Im Haushalt für 2020 war eine Rücklagenzuführung in Höhe von insgesamt 3,55 Millionen Euro eingeplant. Nach Abschluss des Haushaltsjahres war nach Bildung der Haushaltsausgabereste noch ein Überschuss in Höhe von 6,73 Millionen Euro vorhanden, der an die allgemeine Rücklage überführt werden konnte. Der Rücklagenstand ist deshalb zum 31.12.2020 auf 13.092.998 Euro gestiegen. Dies entspricht einem "Guthaben" von rund 576 Euro pro Einwohner.

b) Haushaltsjahr 2021

In der Planung war zum Ausgleich des Haushalts eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1,9 Millionen Euro vorgesehen. Auf Grund der positiven Entwicklung, vor allem der Einnahmen aus der Gewerbesteuer, wird sich zum Abschluss des Haushaltsjahres ein Überschuss in der Größenordnung zwischen 2,4 und 2,5 Millionen Euro ergeben. Damit wird der Stand der allgemeinen Rücklage auf ca. 15,5 Millionen Euro ansteigen. Dies entspricht einem Guthaben von rund 682 Euro je Einwohner.

Die verfügbare Rücklage ist jedoch bereits für die Jahre 2022 bis 2024 zur Gegenfinanzierung der anstehenden Investitionen eingeplant!

4.5.4. Steuereinnahmen, Steuerkraft und Realsteuerhebesätze

4.5.4.1. Entwicklung der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen

  • Grundsteuer A
    • 2021: 60.998 Euro
    • 2020: 61.169 Euro
    • 2019: 60.012 Euro
    • 2018: 59.996 Euro
  • Grundsteuer B
    • 2021: 3.232.784 Euro
    • 2020: 3.212.318 Euro
    • 2019: 3.093.666 Euro
    • 2018: 3.260.060 Euro
  • Gewerbesteuer
    • 2021: 13.135.802 Euro
    • 2020: 8.007.528 Euro
    • 2019: 9.157.073 Euro
    • 2018: 11.070.395 Euro
  • Lohn- und Einkommensteuer
    • 2021: 16.350.738 Euro
    • 2020: 15.335.264 Euro
    • 2019: 16.067.503 Euro
    • 2018: 15.294.684 Euro
  • Anteil an der Umsatzsteuer
    • 2021: 2.325.805 Euro
    • 2020: 2.409.399 Euro
    • 2019: 2.204.896 Euro
    • 2018: 1.997.486 Euro
  • Hundesteuer
    • 2021: 61.430 Euro
    • 2020: 58.362 Euro
    • 2019: 56.706 Euro
    • 2018: 54.158 Euro
  • Schlüsselzuweisungen
    • 2021: 3.733.924 Euro
    • 2020: 3.163.844 Euro
    • 2019: 2.620.380 Euro
    • 2018: 2.425.904 Euro
  • Familienleistungsausgleich
    • 2021: 1.114.390 Euro
    • 2020: 1.122.313 Euro
    • 2019: 1.151.158 Euro
    • 2018: 1.149.701 Euro
  • Allgemeine Finanzzuweisungen
    • 2021: 415.758 Euro
    • 2020: 414.026 Euro
    • 2019: 411.779 Euro
    • 2018: 398.858 Euro
  • Anteil Grunderwerbsteuer
    • 2021: 715.844 Euro
    • 2020: 758.686 Euro
    • 2019: 720.256 Euro
    • 2018: 900.318 Euro
  • Ausgleich Gewerbesteuer
    • 2021: 0 Euro
    • 2020: 2.576.767 Euro
    • 2019: 0 Euro
    • 2018: 0 Euro
  • Verwarnungsgelder
    • 2021: 93.448 Euro
    • 2020: 156.364 Euro
    • 2019: 129.966 Euro
    • 2018: 149.369 Euro
  • Summen
    • 2021: 41.240.921 Euro
    • 2020: 37.276.040 Euro
    • 2019: 35.673.395 Euro
    • 2018: 36.760.929 Euro

4.5.4.2. Steuer- und Umlagekraft

Aus den Steuereinnahmen (Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile) berechnet sich die Steuer- und Umlagekraft der Städte und Gemeinden. Die Umlagekraft ist Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage. Basis sind die Ergebnisse von vor zwei Jahren (für das Jahr 2021 also die Ergebnisse des Jahres 2019).

Steuerkraft in Euro je Einwohner (EW)

  • Stadt Weilheim i.OB
    • 2021: 1.125 Euro/EW
    • 2020: 1.149 Euro/EW
    • 2019: 1.112 Euro/EW
    • 2018: 1.046 Euro/EW
  • Landkreis WM-SOG
    • 2021: 1.108 Euro/EW
    • 2020: 1.166 Euro/EW
    • 2019: 1.180 Euro/EW
    • 2018: 1.038 Euro/EW
  • Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden über 20.000 Einwohner
    • 2021: 1.332 Euro/EW
    • 2020: 1.355 Euro/EW
    • 2019: 1.246 Euro/EW
    • 2018: 1.211 Euro/EW
  • Landesdurchschnitt aller kreisangehöriger Gemeinden
    • 2021: 1.202 Euro/EW
    • 2020: 1.185 Euro/EW
    • 2019: 1.120 Euro/EW
    • 2018: 1.054 Euro/EW

Während die Steuerkraft der Stadt Weilheim i.OB von 2019 auf 2020 noch um 3,3% auf 1.149 Euro/Einwohner gestiegen ist, erfolgte auf 2021 leider wieder ein Rückgang auf 1.125 Euro/Einwohner (- 2,1%). Der Landesdurchschnitt aller kreisangehöriger Gemeinden über 20.000 Einwohner (= Größenklasse Weilheim) ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und lag 2020 bei 1.355 Euro/Einwohner. Aber auch hier ist 2021 ein Rückgang auf 1.332 Euro/Einwohner zu verzeichnen. Der Durchschnitt der Gemeinden nur im Landkreis Weilheim-Schongau lag 2021 bei 1.108 Euro/Einwohner. Die Stadt liegt immer noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größenklasse (- 15,5%) und nur knapp über dem Landkreisdurchschnitt (+ 1,5 %). Im Landkreis liegt die Stadt Weilheim auf Rang 11 (2020: Rang 8) und im Regierungsbezirk auf Rang 215 (2020: Rang 163). Die Steuerkraft hat sich damit sowohl auf Landesebene als auch auf Landkreisebene gegenüber dem Vorjahr im Vergleich zu den anderen Kommunen verschlechtert.

4.5.4.3. Hebesätze für das Jahr 2021 im Vergleich mit Nachbargemeinden und dem Landesdurchschnitt

Grundsteuer A (= land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)

  • Weilheim i.OB: 340 Prozent-Punkte
  • Peißenberg: 325 Prozent-Punkte
  • Peiting: 340 Prozent-Punkte
  • Penzberg: 350 Prozent-Punkte
  • Schongau: 330 Prozent-Punkte
  • Murnau: 400 Prozent-Punkte
  • Landesdurchschnitt 2021 - alle Gemeinden: 351,7 Prozent-Punkte
  • - Größenklasse Weilheim: 329,5 Prozent-Punkte

Grundsteuer B (= sonstige Grundstücke)

  • Weilheim i.OB: 360 Prozent-Punkte
  • Peißenberg: 380 Prozent-Punkte
  • Peiting: 370 Prozent-Punkte
  • Penzberg: 350 Prozent-Punkte
  • Schongau: 350 Prozent-Punkte
  • Murnau: 430 Prozent-Punkte
  • Landesdurchschnitt 2021 - alle Gemeinden: 397,0 Prozent-Punkte
  • - Größenklasse Weilheim: 350,2 Prozent-Punkte

Gewerbesteuer

  • Weilheim i.OB: 380 Prozent-Punkte
  • Peißenberg: 380 Prozent-Punkte
  • Peiting: 380 Prozent-Punkte
  • Penzberg: 330 Prozent-Punkte
  • Schongau: 350 Prozent-Punkte
  • Murnau: 380 Prozent-Punkte
  • Landesdurchschnitt 2021 - alle Gemeinden: 374,0 Prozent-Punkte
  • - Größenklasse Weilheim: 349,4 Prozent-Punkte

4.5.5. Schuldenstand

Der Schuldenstand zum Jahresanfang 2020 betrug 16,94 Millionen Euro. Nachdem die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2019 über 2 Millionen Euro erst im Haushaltsjahr 2020 in Anspruch genommen wurde, wirkt sich dies auf den Schuldenstand 2020 aus. Der Nachweis erfolgt deshalb in der Schuldenübersicht des Haushaltsjahres 2020. Der Schuldenstand ist unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung zum 31.12.2020 auf 18.000.018 Euro gestiegen (entspricht 792 Euro/Einwohner). Weilheim liegt damit deutlich über dem Landesdurchschnitt.

Für das Jahr 2021 war keine Kreditaufnahme eingeplant. Die ordentliche Tilgung der beste-henden Kredite liegt bei gut 1 Millionen Euro pro Jahr. Damit ist der Schuldenstand zum 31.12.2021 auf 16.997.381 Euro gesunken. Dies entspricht einem Schuldenstand von 748 Euro/Einwohner (mit dem Einwohnerstand von 2020).

  • Stand am 31.12.2013, Einwohner: 21.534
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 432 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: 667 Euro je Einwohner
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 9,3* Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 9,7 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 6,0 Millionen Euro
      • insgesamt: 25,0 Millionen Euro
  • Stand am 31.12.2014, Einwohner: 21.753
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 404 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: 655 Euro je Einwohner
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 8,8* Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 14,8 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 5,8 Millionen Euro
      • insgesamt: 29,4 Millionen Euro
  • Stand am 31.12.2015, Einwohner: 22.184
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 372 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: 619 Euro je Einwohner
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 8,3* Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 18,7 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 5,7 Millionen Euro
      • insgesamt: 32,7 Millionen Euro
  • Stand am 31.12.2016, Einwohner: 22.345
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 349 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: 575 Euro je Einwohner
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 7,8* Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 19,2 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 6,3 Millionen Euro
      • insgesamt: 33,3 Millionen Euro
  • Stand am 31.12.2017, Einwohner: 22.355
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 328 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: 557 Euro je Einwohner
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 7,3* Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 21,1 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 7,1 Millionen Euro
      • insgesamt: 35,5 Millionen Euro
  • Stand am 31.12.2018, Einwohner: 22.477
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 515 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: 532 Euro je Einwohner
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 11,5* Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 24,4 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 6,3 Millionen Euro
      • insgesamt: 42,2 Millionen Euro
  • Stand am 31.12.2019, Einwohner: 22.571
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 751 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: N.N. Euro je Einwohner
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 16,9* Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 28,7 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 5,7 Millionen Euro
      • insgesamt: 51,3 Millionen Euro
  • Stand am 31.12.2020, Einwohner: 22.727
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 792 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: 545 Euro je Einwohner
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 18,0* Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 29,6 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 5,7 Millionen Euro
      • insgesamt: 53,3 Millionen Euro
  • Stand am 31.12.2021, Einwohner: derzeit noch nicht bekannt
    • Schulden pro Einwohner*
      • Stadt Weilheim: 748 Euro je Einwohner
      • Landesdurchschnitt: derzeit noch nicht bekannt
    • Schulden absolut
      • städtischer Haushalt: 17,0 Millionen Euro
      • Stadtwerke**: 29,9 Millionen Euro
      • Bürgerheim**: 5,4 Millionen Euro
      • insgesamt: 52,3 Millionen Euro

* ohne Stadtwerke und Bürgerheim

** tragen sich über Beiträge und Gebühren selbst (kostendeckende Einrichtungen)

Hinweise:

Der Landesdurchschnitt bezieht sich auf Städte in der Größenklasse von Weilheim. Für das Jahr 2021 erfolgte noch keine Veröffentlichung.

Diagramm Schuldenstand

4.5.6. Defizite von sozialen und kulturellen Einrichtungen

Es handelt sich hier nur um den laufenden Unterhalt im Verwaltungshaushalt. Von den Ausgaben wurden die Einnahmen bereits abgezogen. Eventuell getätigte Investitionen sind nicht berücksichtigt.

  • Feuerwehren
    • 2021: 348.206 Euro
    • 2020: 370.387 Euro
    • 2019: 395.031 Euro
  • Schulen
    • 2021: 1.215.823 Euro
    • 2020: 1.117.413 Euro
    • 2019: 1.315.481 Euro
  • Museum / Archiv
    • 2021: 268.685 Euro
    • 2020: 225.042 Euro
    • 2019: 325.239 Euro
  • Stadttheater
    • 2021: 277.839 Euro
    • 2020: 322.000 Euro
    • 2019: 319.462 Euro
  • Musikschule
    • 2021: 437.564 Euro
    • 2020: 505.524 Euro
    • 2019: 467.082 Euro
  • Stadtbücherei
    • 2021: 366.857 Euro
    • 2020: 362.162 Euro
    • 2019: 357.959 Euro
  • Jugendhaus Come In
    • 2021: 116.042 Euro
    • 2020: 143.156 Euro
    • 2019: 140.630 Euro
  • Kindertagesstätten
    • 2021: 4.518.815 Euro
    • 2020: 4.308.433 Euro
    • 2019: 4.049.864 Euro
  • Sportförderung (Zuschüsse an Vereine, Unterhalt der eigenen Sportstätten, Hallenbad)
    • 2021: 960.024 Euro
    • 2020: 755.426 Euro
    • 2019: 710.513 Euro
  • Wirtschaftsbetriebe (Stadthalle, Hochlandhallen, Volksfestplatz, Gaststätten)
    • 2021: 370.616 Euro
    • 2020: 265.048 Euro
    • 2019: 213.373 Euro

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