Der Jahresabschluss 2023 konnte zunächst nur vorläufig erstellt werden. Das Ergebnis wird sich deshalb wegen der noch durchzuführenden Abschlussbuchungen noch geringfügig verändern (Stand: 20.03.2024).
Der Verwaltungshaushalt hat sich im letzten Jahr genauso entwickelt wie bereits in den Vorjahren – höhere Einnahmen und geringere Ausgaben.
Bei den Steuereinnahmen hat die Gewerbesteuer erneut für eine positive Überraschung gesorgt. Das Spitzenergebnis von 2022 wurde nochmals übertroffen und hat mit 14,9 Millionen Euro einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Beteiligung an der Einkommensteuer fiel höher aus als erwartet. Die Mehreinnahmen bei den Gebühren konnten die Mindereinnahmen bei den Verkaufsentgelten/sonstigen Einnahmen kompensieren.
Bei den Ausgaben sind die Ermächtigungen fast in allen Bereichen nicht ausgeschöpft worden, so dass im Verwaltungshaushalt am Ende ein Überschuss in einer Größenordnung von ca. 4,1 Millionen Euro übrig bleiben wird. In Anbetracht der Planung, die eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 761.000 Euro vorgesehen hatte, eine sehr erfreuliche Kehrtwendung.
Im Vermögenshaushalt wurden zunächst nur knapp 4,4 Millionen Euro von den Ausgabeermächtigungen tatsächlich in Anspruch genommen. Nach Bildung der noch erforderlichen Haushaltsausgabereste schließt der Vermögenshaushalt mit einem Volumen von knapp 9,6 Millionen Euro ab.
Die Einnahmen liegen mit knapp 3,9 Millionen Euro um über 2,7 Millionen Euro hinter der Planung zurück. Hier konnten vor allem Grundstücksverkäufe noch nicht realisiert werden, was aber weniger mit einer fehlenden Nachfrage, sondern eher mit der aktuellen Bauleitplanung zusammenhängt.
Die Einnahmen des Vermögenshaushalts werden zusammen mit der nicht eingeplanten Zuführung von ca. 4,1 Millionen Euro eine Größenordnung von ca. 8 Millionen Euro haben. Die noch über die Rücklage zu deckende Lücke wird nach derzeitigem Stand bei knapp 1,6 Millionen Euro liegen. Geplant war hier eine Entnahme in Höhe von fast 6,2 Millionen Euro. Ein sehr erfreuliches Ergebnis!
Damit bleiben in der Rücklage ca. 4,6 Millionen Euro mehr als erwartet, diese Mittel können gleich wieder zur Gegenfinanzierung des Haushalts 2024 verwendet werden.
Die Kassenlage war das ganze Jahr über entspannt. Liquide Mittel standen ausreichend zur Verfügung. Auch in diesem Jahr mussten keine Kassenkredite zur Finanzierung des laufenden Haushalts aufgenommen werden, von der Ermächtigung in der Haushaltssatzung wurde kein Gebrauch gemacht.
4.5.1. Haushaltsvolumen (jeweils in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen)
- Ergebnis im Haushaltsjahr 2018
- Verwaltungshaushalt: 46,9 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 16,3 Millionen Euro
- insgesamt: 63,2 Millionen Euro
- Ergebnis im Haushaltsjahr 2019
- Verwaltungshaushalt: 46,4 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 10,2 Millionen Euro
- insgesamt: 56,6 Millionen Euro
- Ergebnis im Haushaltsjahr 2020
- Verwaltungshaushalt: 48,1 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 14,1 Millionen Euro
- insgesamt: 62,2 Millionen Euro
- Ergebnis im Haushaltsjahr 2021
- Verwaltungshaushalt: 52,7 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 12,8 Millionen Euro
- insgesamt: 65,5 Millionen Euro
- Ergebnis im Haushaltsjahr 2022
- Verwaltungshaushalt: 54,4 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 12,5 Millionen Euro
- insgesamt: 66,9 Millionen Euro
- Ergebnis im Hauhaltsjahr 2023
- Verwaltungshaushalt: 56,8 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 9,6 Millionen Euro
- insgesamt: 66,4 Millionen Euro
Im Verwaltungshaushalt werden die laufenden Einnahmen und Ausgaben für den normalen Geschäftsbetrieb abgewickelt (etwa Steuer- und Gebühreneinnahmen, Personal- und Sachausgaben, Zuschüsse).
Im Vermögenshaushalt werden alle Einnahmen und Ausgaben abgewickelt, die sich auf das Anlagevermögen der Stadt auswirken oder als Zuschuss für Investitionen Dritter geleistet werden (z. B. Grundstückserwerb oder -veräußerung, Baumaßnahmen). Zusätzlich wird die Gesamtfinanzierung des Haushalts über den Vermögenshaushalt dargestellt (Staatszuschüsse, Kreditaufnahmen, Tilgung bestehender Kredite, Rücklagenentnahmen oder -zuführungen).
4.5.2. Entwicklung der einzelnen Positionen (Rechnungsergebnisse)
4.5.2.1. Verwaltungshaushalt - Einnahmen (in Gruppen nach Arten zusammengefasst)
- Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen - siehe auch 4.5.4.1
- 2023: 44.453.983 Euro
- 2022: 43.207.036 Euro
- 2021: 41.240.919 Euro
- Verwaltungsgebühren (z. B. für die Ausstellung von Ausweisen)
- 2023: 318.758 Euro
- 2022: 343.800 Euro
- 2021: 282.960 Euro
- Benutzungsgebühren (z. B. für Kindertagesstätten)
- 2023: 1.930.745 Euro
- 2022: 1.706.617 Euro
- 2021: 1.523.937 Euro
- Verkaufserlöse (z. B. Holzverkauf, Mittagessen in Kindertagesstätten)
- 2023: 235.219 Euro
- 2022: 325.386 Euro
- 2021: 190.768 Euro
- Miet- und Pachteinnahmen
- 2023: 885.935 Euro
- 2022: 840.106 Euro
- 2021: 892.026 Euro
- sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
- 2023: 146.472 Euro
- 2022: 193.709 Euro
- 2021: 199.150 Euro
- Erstattungen durch Dritte und Leistungsverrechnungen innerhalb der Stadtverwaltung
- 2023: 581.711 Euro
- 2022: 639.340 Euro
- 2021: 861.115 Euro
- Zuschüsse von Dritten (z. B. Personalkostenzuschüsse vom Land für Kindertagesstätten)
- 2023: 7.119.528 Euro
- 2022: 6.319.548 Euro
- 2021: 6.635.744 Euro
- Zinseinnahmen (z. B. Wohnungsbaudarlehen)
- 2023: 338.644 Euro
- 2022: 14.207 Euro
- 2021: 9.233 Euro
- Gewinnanteile und sonstige Beteiligungen
- 2023: 105 Euro
- 2022: 105 Euro
- 2021: 105 Euro
- Konzessionsabgaben
- 2023: 654.788 Euro
- 2022: 724.031 Euro
- 2021: 822.977 Euro
- sonstige Finanzeinnahmen (z. B. Zinsen für verspätete Gewerbesteuerzahlungen, Mahngebühren)
- 2023: 152.213 Euro
- 2022: 47.968 Euro
- 2021: 52.808 Euro
- Kalkulatorische Einnahmen
- 2023: ca. 28.800 Euro
- 2022: 28.341 Euro
- 2021: 28.791 Euro
- Zuführung vom Vermögenshaushalt
- 2023: 0 Euro
- 2022: 0 Euro
- 2021: 0 Euro
- Gesamtsumme der Einnahmen
- 2023: 56.818.716 Euro
- 2022: 54.390.237 Euro
- 2021: 52.740.115 Euro
4.5.2.2. Verwaltungshaushalt – Ausgaben (in Gruppen nach Arten zusammengefasst)
- Personalausgaben
- 2023: 9.999.139 Euro
- 2022: 9.539.234 Euro
- 2021: 9.429.474 Euro
- Gebäude- und Grundstücksunterhalt
- 2023: 954.823 Euro
- 2022: 764.765 Euro
- 2021: 717.947 Euro
- Unterhalt von Straßen und Wegen
- 2023: 680.099 Euro
- 2022: 346.046 Euro
- 2021: 381.782 Euro
- Ausrüstungsgegenstände
- 2023: 207.951 Euro
- 2022: 133.926 Euro
- 2021: 140.644 Euro
- Miet- und Pachtausgaben
- 2023: 489.391 Euro
- 2022: 348.071 Euro
- 2021: 339.227 Euro
- Energie- und Bewirtschaftungskosten für Gebäude und Grundstücke
- 2023: 1.660.492 Euro
- 2022: 1.437.187 Euro
- 2021: 1.170.042 Euro
- Fahrzeugunterhalt
- 2023: 69.766 Euro
- 2022: 65.919 Euro
- 2021: 73.469 Euro
- sonstiger Betriebsaufwand (z. B. Schulaufwand, Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Bebauungspläne, Gutachten)
- 2023: 1.472.516 Euro
- 2022: 1.384.966 Euro
- 2021: 1.219.661 Euro
- Versicherungen, sonstige Geschäftsausgaben (z. B. Bürobedarf, Porto)
- 2023: 1.040.385 Euro
- 2022: 1.049.531 Euro
- 2021: 1.108.809 Euro
- Zahlungen an die Stadtwerke für ausgeführte Leistungen
- 2023: 5.892.230 Euro
- 2022: 5.787.113 Euro
- 2021: 4.757.848 Euro
- Erstattungen an Dritte und Leistungsverrechnungen innerhalb der Stadtverwaltung
- 2023: 166.992 Euro
- 2022: 161.554 Euro
- 2021: 294.135 Euro
- Kalkulatorische Kosten
- 2023: ca. 28.800 Euro
- 2022: 28.341 Euro
- 2021: 28.791 Euro
- Personalkostenzuschüsse für Kindertagesstätten anderer Träger
- 2023: 8.922.730 Euro
- 2022: 7.912.354 Euro
- 2021: 7.872.206 Euro
- Zuschüsse für laufende Zwecke an Vereine und soziale Einrichtungen
- 2023: 441.991 Euro
- 2022: 524.297 Euro
- 2021: 387.396 Euro
- sonstige Zuschüsse (z. B. Mittelschulverband, Landratsamt für Hallenbad, Stadtbusverkehr)
- 2023: 1.129.486 Euro
- 2022: 1.102.922 Euro
- 2021: 1.910.725 Euro
- Zinsausgaben für Darlehen
- 2023: 195.534 Euro
- 2022: 219.552 Euro
- 2021: 236.306 Euro
- Gewerbesteuerumlage 1)
- 2023: 1.526.881 Euro
- 2022: 1.403.695 Euro
- 2021: 992.063 Euro
- Kreisumlage 2)
- 2023: 17.776.961 Euro
- 2022: 16.125.816 Euro
- 2021: 15.084.499 Euro
- sonstige Finanzausgaben (z. B. Zinsen für Gewerbesteuererstattungen)
- 2023: 48.567 Euro
- 2022: 12.798 Euro
- 2021: 51.249 Euro
- Zuführung an den Vermögenshaushalt
- 2023: ca. 4.100.000 Euro
- 2022: 6.100.915 Euro
- 2021: 6.543.842 Euro
- Gesamtsumme der Ausgaben
- 2023: 56.818.716 Euro
- 2022: 54.390.237 Euro
- 2021: 52.740.115 Euro
Erläuterungen:
1) Gewerbesteuerumlage:
Der Bund und die Länder sind seit 1970 an den Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen beteiligt. Im Gegenzug wurde die Beteiligung der Kommunen an der Lohn- und Einkommensteuer erhöht. Damit wurden größere Schwankungen bei den kommunalen Einnahmen verringert.
2) Kreisumlage:
Der Landkreis hat nur begrenzte Möglichkeiten, seine Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch eigene Einnahmen zu decken. Für den sogenannten ungedeckten Bedarf erhebt der Landkreis eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden. Zur Berechnung wird die Umlagekraft der jeweiligen Gemeinde herangezogen. Im Jahr 2023 hat die Stadt Weilheim rund 15,5 % (2022: 16,2 %) des ungedeckten Bedarfs übernehmen müssen.
4.5.2.3. Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss im Verwaltungshaushalt)
Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen soll im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden (= Ausgabe im Verwaltungshaushalt und gleichzeitig Einnahme im Vermögenshaushalt).
Damit sollen mindestens die im Vermögenshaushalt veranschlagte Tilgung von Krediten und nach Möglichkeit darüber hinaus noch Investitionen finanziert werden. Die Höhe der Zuführung ist eine wichtige Kennzahl für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune und dient der Kommunalaufsicht des Landratsamtes als Messlatte für die Genehmigung des städtischen Haushalts.
Entwicklung der vergangenen fünf Jahre:
- Haushaltsjahr 2019 = 3,1 Millionen Euro
- Haushaltsjahr 2020 = 3,0 Millionen Euro
- Haushaltsjahr 2021 = 6,5 Millionen Euro
- Haushaltsjahr 2022 = 6,1 Millionen Euro
- Haushaltsjahr 2023 = ca. 4,1 Millionen Euro
4.5.2.4. Vermögenshaushalt – Einnahmen
- Zuführung vom Verwaltungshaushalt
- 2023: 4.100.000 Euro
- 2022: 6.100.915 Euro
- 2021: 6.543.842 Euro
- Rücklagenentnahme
- 2023: 1.600.000 Euro
- 2022: 0 Euro
- 2021: 0 Euro
- Kreditneuaufnahme
- 2023: 248.866 Euro
- 2022: 667.078 Euro
- 2021: 0 Euro
- Tilgungen von ausgereichten Darlehen (Wohnbau GmbH)
- 2023: 19.452 Euro
- 2022: 21.582 Euro
- 2021: 22.781 Euro
- Veräußerungserlöse (Grundstücke,bewegliches Anlagevermögen)
- 2023: 375.921 Euro
- 2022: 1.792.482 Euro
- 2021: 3.202.701 Euro
- Beitragseinnahmen (Erschließungsbeiträge, Stellplatzablöse)
- 2023: 1.538.558 Euro
- 2022: 305.216 Euro
- 2021: 423.402 Euro
- Investitionszuschüsse (Bund, Land und eventuell Landkreis, Gemeinden)
- 2023: 1.669.642 Euro
- 2022: 3.593.452 Euro
- 2021: 2.536.624 Euro
- Zuweisungen Dritter (in der Regel Spenden)
- 2023: 18.000 Euro
- 2022: 47.715 Euro
- 2021: 29.766 Euro
- Gesamteinnahmen Vermögenshaushalt
- 2023: 9.600.000 Euro
- 2022: 12.528.441 Euro
- 2021: 12.759.117 Euro
4.5.2.5. Vermögenshaushalt – Ausgaben
- Zuführung an die allgemeine Rücklage
- 2023: 0 Euro
- 2022: 2.835.373 Euro
- 2021: 2.489.224 Euro
- Grunderwerb (einschließlich Haushaltsreste)
- 2023: 1.363.000 Euro
- 2022: 20.500 Euro
- 2021: -841.388 Euro
- Beteiligung am Hochwasserschutz Ammer-Süd
- 2023: 0 Euro
- 2022: 16.432 Euro
- 2021: 98.759 Euro
- Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (einschließlich Haushaltsreste)
- 2023: 260.047 Euro
- 2022: 924.419 Euro
- 2021: 358.240 Euro
- Hochbaumaßnahmen (einschließlich Haushaltsreste)
- 2023: 4.503.558 Euro
- 2022: 3.395.204 Euro
- 2021: 6.117.972 Euro
- Tiefbaumaßnahmen (einschließlich Haushaltsreste)
- 2023: 1.715.674 Euro
- 2022: 2.651.534 Euro
- 2021: 2.581.240 Euro
- Betriebsanlagen (Straßenbeleuchtung, Verkehrsampeln, EDV)
- 2023: 95.848 Euro
- 2022: 482.173 Euro
- 2021: 207.846 Euro
- Tilgung von Darlehen
- 2023: 1.002.917 Euro
- 2022: 1.011.061 Euro
- 2021: 1.002.637 Euro
- Umschuldung KfW-Darlehen
- 2023: 248.866 Euro
- 2022: 667.078 Euro
- 2021: 0 Euro
- Investitionszuschüsse an Dritte (Schulverbände, Vereine, Kirchen)
- 2023: 401.850 Euro
- 2022: 524.667 Euro
- 2021: 743.811 Euro
- Gesamtausgaben Vermögenshaushalt
- 2023: 9.600.000 Euro
- 2022: 12.528.441 Euro
- 2021: 12.759.117 Euro
Wichtiger Hinweis:
Die neu gebildeten oder in Abgang gestellten alten Haushaltsreste sind in dem Gesamtergebnis enthalten. Dabei handelt es sich um Ausgabeermächtigungen des laufenden Jahres, die nicht in Anspruch genommen wurden, aber im nächsten Jahr noch zur Abwicklung der Maßnahme benötigt werden. Diese sogenannten Haushaltsausgabereste zählen zu den Ausgaben des aktuellen Jahres.
Wenn sie im Folgejahr nicht mehr in der jeweiligen Höhe benötigt werden, können die noch vorhandenen Reste in Abgang gestellt werden und verbessern damit das Rechnungsergebnis.
4.5.3. Entwicklung der Rücklage
Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2023 wird wegen der erforderlichen Entnahme um ca. 1,6 Millionen Euro auf ca. 16,8 Millionen Euro sinken.
Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von 23.056 (letzter amtlicher Stand vom 31.12.2022) einem Guthaben von rund 728 Euro je Einwohner.
4.5.4. Steuereinnahmen, Steuerkraft und Realsteuerhebesätze
4.5.4.1. Entwicklung der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen
- Grundsteuer A
- 2023: 68.991 Euro
- 2022: 61.038 Euro
- 2021: 60.998 Euro
- 2020: 61.169 Euro
- Grundsteuer B
- 2023: 3.624.820 Euro
- 2022: 3.261.825 Euro
- 2021: 3.232.782 Euro
- 2020: 3.212.318 Euro
- Gewerbesteuer
- 2023: 14.912.480 Euro
- 2022: 14.299.864 Euro
- 2021: 13.135.802 Euro
- 2020: 8.007.528 Euro
- Lohn- und Einkommensteuer
- 2023: 18.185.942 Euro
- 2022: 16.732.591 Euro
- 2021: 16.350.738 Euro
- 2020: 15.335.264 Euro
- Anteil an der Umsatzsteuer
- 2023: 2.140.796 Euro
- 2022: 2.107.970 Euro
- 2021: 2.325.805 Euro
- 2020: 2.409.399 Euro
- Hundesteuer
- 2023: 63.360 Euro
- 2022: 62.770 Euro
- 2021: 61.430 Euro
- 2020: 58.362 Euro
- Schlüsselzuweisungen
- 2023: 3.042.428 Euro
- 2022: 3.849.520 Euro
- 2021: 3.733.924 Euro
- 2020: 3.163.844 Euro
- Familienleistungsausgleich
- 2023: 1.348.167 Euro
- 2022: 1.385.652 Euro
- 2021: 1.114.390 Euro
- 2020: 1.122.313 Euro
- Allgemeine Finanzzuweisungen
- 2023: 418.189 Euro
- 2022: 418.632 Euro
- 2021: 415.758 Euro
- 2020: 414.026 Euro
- Anteil Grunderwerbsteuer
- 2023: 537.871 Euro
- 2022: 923.873 Euro
- 2021: 715.844 Euro
- 2020: 758.686 Euro
- Ausgleich Gewerbesteuer
- 2023: 0 Euro
- 2022: 0 Euro
- 2021: 0 Euro
- 2020: 2.576.767 Euro
- Verwarnungsgelder
- 2023: 110.940 Euro
- 2022: 103.339 Euro
- 2021: 93.448 Euro
- 2020: 156.364 Euro
- Summen
- 2023: 44.453.984 Euro
- 2022: 43.207.073 Euro
- 2021: 41.240.919 Euro
- 2020: 37.276.040 Euro
4.5.4.2. Steuer- und Umlagekraft
Aus den Steuereinnahmen (Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile) berechnet sich die Steuer- und Umlagekraft der Städte und Gemeinden. Die Umlagekraft ist Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage. Basis sind die Ergebnisse von vor zwei Jahren (für das Jahr 2023 also die Ergebnisse des Jahres 2021).
Steuerkraft in Euro je Einwohner (EW)
- Stadt Weilheim i.OB
- 2023: 1.314 Euro/EW
- 2022: 1.173 Euro/EW
- 2021: 1.125 Euro/EW
- 2020: 1.149 Euro/EW
- Landkreis WM-SOG
- 2023: 1.424 Euro/EW
- 2022: 1.228 Euro/EW
- 2021: 1.108 Euro/EW
- 2020: 1.166 Euro/EW
- Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden über 20.000 Einwohner
- 2023: 1.561 Euro/EW
- 2022: 1.484 Euro/EW
- 2021: 1.332 Euro/EW
- 2020: 1.355 Euro/EW
- Landesdurchschnitt aller kreisangehöriger Gemeinden
- 2023: 1.379 Euro/EW
- 2022: 1.304 Euro/EW
- 2021: 1.202 Euro/EW
- 2020: 1.185 Euro/EW
4.5.4.3. Hebesätze für das Jahr 2023 im Vergleich mit Nachbargemeinden und dem Landesdurchschnitt
Grundsteuer A (= land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
- Weilheim i.OB: 380 Prozent-Punkte
- Peißenberg: 325 Prozent-Punkte
- Peiting: 360 Prozent-Punkte
- Penzberg: 350 Prozent-Punkte
- Schongau: 380 Prozent-Punkte
- Murnau: 400 Prozent-Punkte
- Landesdurchschnitt 2022 (der Landesdurchschnitt für 2023 wurde noch nicht veröffentlicht) - alle Gemeinden: 353 Prozent-Punkte
- - Größenklasse Weilheim: 329 Prozent-Punkte
Grundsteuer B (= sonstige Grundstücke)
- Weilheim i.OB: 400 Prozent-Punkte
- Peißenberg: 380 Prozent-Punkte
- Peiting: 390 Prozent-Punkte
- Penzberg: 350 Prozent-Punkte
- Schongau: 380 Prozent-Punkte
- Murnau: 430 Prozent-Punkte
- Landesdurchschnitt 2022 (Landesdurchschnitt für 2023 wurde noch nicht veröffentlicht) - alle Gemeinden: 397 Prozent-Punkte
- - Größenklasse Weilheim: 349 Prozent-Punkte
Gewerbesteuer
- Weilheim i.OB: 380 Prozent-Punkte
- Peißenberg: 380 Prozent-Punkte
- Peiting: 400 Prozent-Punkte
- Penzberg: 330 Prozent-Punkte
- Schongau: 380 Prozent-Punkte
- Murnau: 380 Prozent-Punkte
- Landesdurchschnitt 2022 (Landesdurchschnitt für 2023 wurde noch nicht veröffentlicht) - alle Gemeinden: 376 Prozent-Punkte
- - Größenklasse Weilheim: 344 Prozent-Punkte
4.5.5. Schuldenstand
Für das Jahr 2023 war keine Kreditneuaufnahme eingeplant. Die ordentliche Tilgung der bestehenden Kredite liegt bei gut 1 Million Euro pro Jahr. Damit ist der Schuldenstand zum 31.12.2023 auf 14.685.903 Euro gesunken.
Dies entspricht einem rechnerischen Schuldenstand von 637 Euro je Einwohner (mit dem letzten amtlichen Einwohnerstand vom 31.12.2022).
- Stand am 31.12.2019, Einwohner: 22.571
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 751 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 523 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 16,9* Millionen Euro
- Stadtwerke**: 28,7 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 5,7 Millionen Euro
- insgesamt: 51,3 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
- Stand am 31.12.2020, Einwohner: 22.727
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 792 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 545 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 18,0* Millionen Euro
- Stadtwerke**: 29,6 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 5,7 Millionen Euro
- insgesamt: 53,3 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
- Stand am 31.12.2021, Einwohner: 22.703
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 749 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 563 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 17,0 Millionen Euro
- Stadtwerke**: 29,9 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 5,4 Millionen Euro
- insgesamt: 52,3 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
- Stand am 31.12.2022, Einwohner: 23.035
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 680 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 636 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 15,7 Millionen Euro
- Stadtwerke**: 33,5 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 7,2 Millionen Euro
- insgesamt: 56,4 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
- Stand am 31.12.2023, Einwohner: 23.035
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 637 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: unbekannt
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 14,7 Millionen Euro
- Stadtwerke**: 39,3 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 8,1 Millionen Euro
- insgesamt: 62,1 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
* ohne Stadtwerke und Bürgerheim
** tragen sich über Beiträge und Gebühren selbst (sogenannte kostendeckende Einrichtungen)
Hinweise: Der Landesdurchschnitt bezieht sich auf Städte in der Größenklasse von Weilheim. Für das Jahr 2023 erfolgte noch keine Veröffentlichung.
4.5.6. Defizite von sozialen und kulturellen Einrichtungen
Es handelt sich hier nur um die laufenden Einahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Von den Ausgaben wurden die Einnahmen bereits abgezogen, hier ist nur das Defizit dargestellt. Eventuell getätigte Investitionen sind nicht berücksichtigt.
- Feuerwehren
- 2023: 527.130 Euro
- 2022: 362.099 Euro
- 2021: 348.206 Euro
- Schulen
- 2023: 2.099.547 Euro
- 2022: 1.321.965 Euro
- 2021: 1.215.823 Euro
- Museum / Archiv
- 2023: 334.539 Euro
- 2022: 312.269 Euro
- 2021: 268.685 Euro
- Stadttheater
- 2023: 242.281 Euro
- 2022: 429.629 Euro
- 2021: 277.839 Euro
- Städtische Musikschule
- 2023: 444.014 Euro
- 2022: 404.777 Euro
- 2021: 437.564 Euro
- Stadtbücherei
- 2023: 380.653 Euro
- 2022: 406.244 Euro
- 2021: 366.857 Euro
- Jugendhaus Come In
- 2023: 63.962 Euro
- 2022: 55.948 Euro
- 2021: 116.042 Euro
- Kindertagesstätten
- 2023: 5.332.730 Euro
- 2022: 4.726.243 Euro
- 2021: 4.518.815 Euro
- Sportförderung (Zuschüsse an Vereine, Unterhalt der eigenen Sportstätten, Hallenbad)
- 2023: 731.541 Euro
- 2022: 619.638 Euro
- 2021: 960.024 Euro
- Wirtschaftsbetriebe (Stadthalle, Hochlandhallen, Volksfestplatz, Gaststätten)
- 2023: 297.698 Euro
- 2022: 291.968 Euro
- 2021: 370.616 Euro
- Summen
- 2023: 10.454.095 Euro
- 2022: 9.001.809 Euro
- 2021: 8.880.471 Euro